Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zur Nutzung des Bistumsarchivs? Wir haben für Sie hier einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die uns häufig erreichen.

Termine für die Benutzung vor Ort werden nur nach vorheriger Terminabsprache vergeben.

Vor der Einsichtnahme ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, der Ihnen vor Ort ausgehändigt wird. Anschließend können Findmittel benutzt und Archivalien bestellt werden.

Schriftgut der bischöflichen Verwaltung, Verwaltungsakten, bischöfliche Amtsakten und Nachlässe, sowie Pfarrarchive und dazugehörige (mittelalterliche) Urkunden und Kirchenbücher.

Für das Schriftgut der Bischöflichen Verwaltung gelten gemäß der Benutzungsordnung für die Archive im Bistum Essen folgende Schutzfristen:
Verwaltungsakten: 40 Jahre nach Schlussdatum,
Bischöfliche Amtsakten und Nachlässe: 60 Jahre,
Personalakten und personenbezogenes Schriftgut: 40 Jahre nach Tod bzw. 120 Jahre nach Geburt der betreffenden Person.

Für die Einträge in den Kirchenbüchern gelten folgende Schutzfristen:
120 Jahre nach Taufe
100 Jahre nach Heirat
40 Jahre nach Tod
Ein Kirchenbuch, das Einträge enthält, die jünger als 100 Jahre alt sind, darf nicht persönlich eingesehen werden. Es können jedoch Auskünfte daraus erteilt werden.

Für die wissenschaftliche Benutzung kann für Archivgut, das noch der Schutzfrist unterliegt, eine Sondergenehmigung erteilt werden. Diese ist vorab beim Bistumsarchiv formlos zu beantragen, ein Rechtsanspruch auf Nutzung kirchlicher Archivbestände besteht jedoch nicht.

Die Benutzung von Findmitteln und die Einsichtnahme von Archivalien im Bistumsarchiv Essen sind grundsätzlich kostenfrei.

Die Anfertigung einzelner Kopien bzw. einfacher Digitalisate in den Formaten JPEG oder PDF durch die Archivmitarbeitenden ist möglich. Bei großformatigen Werken und bei Archivalien, deren Erhaltungszustand dieses nicht zulässt, sind Kopien bzw. Digitalisate nicht erlaubt.

In begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Prüfung und Zustimmung durch den zuständigen Archivmitarbeitenden dürfen einzelne Archivalienseiten ohne Blitzlicht abfotografiert werden.

Ansprechpartner

Leitung des Bistumsarchiv

Dorothea Kreuzinger

Grüne Aue 2
45307 Essen

0201/2204-314

0175/9128258

dorothea.kreuzinger@bistum-essen.de

Bistumsarchiv

Dr. Severin Gawlitta

Grüne Aue 2
45307 Essen

Bistumsarchiv

Jennifer Berg

Grüne Aue 2
45307 Essen

Bistumsarchiv

Martin Schirmers

Grüne Aue 2
45307 Essen